Stand: Oktober 2026
über die Nutzung der Software NAVO
Anbieter: DS Bautechnik GmbH, Edisonstr. 7, 24558 Henstedt-Ulzburg, HRB 28908 KI, USt-IdNr. DE459551790
Kunde: die im Kundenkonto angegebene Firma
Der Anbieter stellt dem Kunden die Bürosoftware NAVO nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung: eine eigene, getrennte NAVO-Umgebung im Internet, die Nutzung im Browser und auf mobilen Geräten, das Desktop-Programm für macOS und Windows, unbegrenzte Benutzer, tägliche Datensicherung, Updates und Unterstützung per E-Mail.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten (z. B. für zusätzliche Benutzer oder Module) fallen nicht an.
(1) Die Vergütung wird jährlich im Voraus fällig. Die erste Rechnung wird mit der Bestellung erstellt; jede weitere Jahresrechnung erstellt der Anbieter automatisch 30 Tage vor Ablauf des bezahlten Zeitraums.
(2) Der Kunde zahlt nach seiner Wahl per PayPal (sofort im Kundenkonto) oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Jede Rechnung enthält einen GiroCode für die Überweisung per Banking-App. Ein Lastschrifteinzug findet nicht statt.
(3) Die NAVO-Umgebung wird nach Eingang der ersten Zahlung freigeschaltet. Der bezahlte Zeitraum beginnt mit der Freischaltung; jede Folgezahlung verlängert ihn um zwölf Monate.
(4) Ist eine Jahresrechnung bei Ablauf des bezahlten Zeitraums nicht beglichen, bleibt der Zugang noch 14 Tage nutzbar. Danach darf der Anbieter den Zugang einschließlich des Desktop-Programms sperren. Die Daten des Kunden bleiben erhalten; nach Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt.
(5) Rechnungen werden elektronisch übermittelt – per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse und zum Abruf im Kundenkonto, soweit gesetzlich vorgeschrieben als E-Rechnung im strukturierten Format. Der Kunde stimmt dieser Übermittlung zu.
(1) Der Vertrag läuft zwölf Monate ab Freischaltung und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums kündigen, bequem im Kundenkonto oder in Textform. Bis dahin kann er NAVO uneingeschränkt nutzen und seine Daten exportieren.
(3) Die Einrichtungsgebühr wird nicht erstattet. Bei ordentlicher Kündigung erfolgt keine anteilige Erstattung der Jahresgebühr. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, erstattet der Anbieter die Nutzungsgebühr für den nicht genutzten Zeitraum anteilig.
Änderungen der Nutzungsgebühr gelten nur für künftige Vertragsjahre und werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (§ 8 AGB).
Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (1) dieser Nutzungsvertrag mit Zahlungsvereinbarung, (2) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (3) der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, jeweils in der bei Bestellung gültigen Fassung (Stand: Oktober 2026). Alle Dokumente sind unter navo-software.de/vertrag, /agb und /avv abrufbar und werden dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail übersandt.
„Ich handle als Unternehmer (§ 14 BGB) im Namen der genannten Firma und bin berechtigt, diesen Vertrag abzuschließen.“
„Ich bestelle NAVO zahlungspflichtig zu den genannten Preisen. Ich habe den Nutzungsvertrag mit Zahlungsvereinbarung, die AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelesen und stimme ihnen zu. Ich bin damit einverstanden, dass die Nutzungsgebühr jährlich im Voraus berechnet wird und Rechnungen elektronisch übermittelt werden.“
Die Zustimmung erfolgt elektronisch durch Anklicken der Bestätigungsfelder und des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Der Anbieter speichert Zeitpunkt, Fassung der Vertragsdokumente und IP-Adresse als Nachweis.